Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied bei der Germania

Wir freuen uns, wenn wir Sie als neues Mitglied in der Germania-Familie begrüßen dürfen.

Beachten Sie bitte unser modulares Beitragssystem, das es Ihnen ermöglicht individuelle Zusammenstellungen zwischen Fussball, InForm und Tennis zu wählen.

Interessant ist dabei sicher auch die kostensparende Familienmitgliedschaft. Sofern zwei Familienmitglieder Vollmitglied sind, bleiben alle weiteren Familienmitglieder beitragsfrei.

Unseren Mitgliedsantrag, der auch weitere Informationen enthält, können Sie sich als PDF Dokument herunterladen.

Der Mitgliedsantrag wurde an die neue EU-DSGVO angepasst. Bitte beachten und lesen Sie die auf dem Antrag enthaltene Erklärung des Vereins zum Datenschutz!

Wenn Sie damit einverstanden sind, dass Fotos von Ihnen (bei Minderjährigen Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter) im Rahmen der sportlichen Berichterstattung (z.B. Mannschaftsfotos) auf der Homepage oder der Facebookseite oder im Vereinsheft der Germania veröffentlicht werden, dann laden Sie bitte die Einverständniserklärung herunter und unterzeichnen sie.

Download Mitgliedsantrag
Download Einverständniserklärung

Wichtig: Ab dem 25.05.2018 werden Neuanträge auf Vereinsmitgliedschaft nur mit dem ab dann gültigen Antragsformular angenommen! Dies gilt entsprechend für die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos.
Bitte laden Sie beide Dokumente herunter!

Kündigungen der Vereinsmitgliedschaft sind mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Jahresende möglich. Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form und ist an einer der im Mitgliedsantrag angegebenen Adressen (B. Schönberger oder M. Hahn) zu richten.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bei Neuanmeldung in der Fußballabteilung ist in der Regel die Ausstellung eines Spielerpasses erforderlich. Passanträge bitte nicht an die Mitgliederverwaltung schicken, sondern beim jeweiligen Trainer abgeben oder direkt an die Jugendleitung schicken.
  • Bei Abmeldung ist zu beachten, dass eine Abmeldung vom Spielbetrieb nicht automatisch ein Ende der Mitgliedschaft im Verein beinhaltet. Falls die Mitgliedschaft enden soll, muss sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist separat gekündigt werden bzw. muss dies in der Abmeldung mit enthalten sein. Erfolgt die Abmeldung durch den aufnehmenden Verein, muss die Mitgliedschaft, falls gewünscht, ebenfalls separat gekündigt werden.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass Kündigungen der Mitgliedschaft aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht schriftlich per Brief bestätigt werden können. Gerne jedoch per Email, wobei natürlich eine gültige Mailadresse angegeben sein muss.

Bitte beachten Sie bei einer Kündigung der Mitgliedschaft unbedingt auch die folgenden Hinweise:

1. Die Kündigung kann nur bis mind. 6 Wochen zum Jahresende erfolgen. Also spätestens in der 2. Novemberwoche des Kündigungsjahres.

2. Die Kündigung muß schriftlich und per Einschreiben an eine der im Antrag genannten Adressen erfolgen.

3. Sollte keine schriftliche Kündigung erfolgt sein, ist das Mitglied verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag weiter zu entrichten.

4. Nach zweimaliger Mahnung wird automatisch ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.