Spiel- und Platzordnung

Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung

§1 Gültigkeit

Die Spiel- und Platzordnung ist Bestandteil der Germania-Satzung.

Gespielt wird nach den Regeln des DTB.

§2 Spielberechtigung

Die Benutzung der Anlage ist nur den Mitgliedern gestattet, die im berechtigten Besitz eines vom Club ausgegebenen Schlüssels (Schließtresor) für die Reservierungstafel sind.

Der Erwerb eines solchen Schlüssels, zusammen mit einem Zugangsschlüssel für die Platzanlage und den Tennisbereich im Clubhaus, ist obligatorisch. Derzeit beträgt die Pfandgebühr hierfür EUR 20,00. Ist das Mitglied mit seinen finanziellen Verpflichtungen (z.B. Beiträge, Ausgleichszahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden) zum 1. Januar eines Jahres im Verzug, erlischt automatisch die Spielberechtigung für die Medenspiele und die Nutzung der Sportanlage bis zum Ausgleich der Forderungen. In diesem Falle muß das Mitglied die erhaltenen Schlüssel unaufgefordert an den Vorstand oder dessen Beauftragten zurückgeben.

Die ausgeliehenen Schlüssel bleiben Eigentum des Vereins und müssen auf Verlangen jederzeit zurückgegeben werden. Die entrichtete Pfandgebühr wird dann zurückerstattet, bzw. mit den Außenständen verrechnet. Gäste können nur spielen, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern beansprucht werden.

Vor Spielbeginn des Gastes ist die Gästemarke in den dafür vorgesehenen Behälter einzuwerfen. Die Gästegebühr beträgt für Jugendliche EUR 2,50 und für Erwachsene EUR 5,00 pro angefangene Stunde. Für die Entrichtung ist das einladende Clubmitglied verantwortlich. Hierzu sind Gästemarken von den im Aushang bekanntgegebenen Ausgabestellen zu beziehen.

§3 Hausordnung

Alle Mitglieder sind verpflichtet, für Ordnung und Sauberkeit auf der gesamten Sportanlage einzutreten. Alle Anwesenden auf der Sportanlage haben sich angemessen ruhig zu verhalten, so daß das Tennisspielen in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Für Gäste und Kinder unter 6 Jahren übernimmt der Verein keine Haftung.

§4 Bekleidung

Die Sandplätze dürfen nur in vollständiger Tenniskleidung und in für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen betreten werden. Auf dem Kunstrasenplatz, sofern für Tennis freigegeben, gilt keine Kleiderordnung. Hier kann mit normalen Turnschuhen gespielt werden.

§5 Verpflichtungen

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen und das Ansehen des Vereins zu wahren, die Anlagen und Einrichtungen der Sportanlage pfleglich zu behandeln, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein pünktlich nachzukommen, und die Haus-, Spiel- und Platzordnungen einzuhalten, die der Vorstand erlassen hat. Sie haben weiterhin mündliche Anweisungen des Vorstandes bzw. seiner Beauftragten zu befolgen.

Die Mitgliedschaftsrechte können nur persönlich ausgeübt werden; sie sind nicht übertragbar.

§6 Beiträge

Folgende Beiträge für die Tennisabteilung werden vom Verein derzeit erhoben:

1. Eine Aufnahmegebühr wird zur Zeit als Sonderaktion nicht erhoben.

2. Ein Jahresbeitrag in Höhe von EUR 78,00/Person für die zwei ältesten Familienmitglieder. Kinder bzw. Jugendliche, solange sie im gemeinsamen Haushalt der Eltern leben und von diesen finanziell abhängig sind, sind beitragsfrei.

3. Der Beitrag für die obligatorische Mitgliedschaft im im Fußball-Club Germania 08 Weilbach wird zusätzlich erhoben. Dieser beträgt derzeit für Erwachsene EUR 114,00, für Kinder EUR 96,00 pro Jahr.

4. Umlagen nach Bedarf, z.B. für einen Platzwart. Die Höhe der Aufnahmegebühren und des Jahresbeitrages wird auf Vorschlag des Vorstandes für alle Mitgliedsgruppen durch Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung festgesetzt. Dasselbe gilt für Umlagen, für die jedoch eine 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung der Tennisabteilung notwendig ist. Die Aufnahmegebühr ist zwei Wochen nach schriftlicher Aufnahmebestätigung fällig. Sie entfällt bei Personen, die dem Verein als fördernde Mitglieder beitreten. Sie wird aber fällig, wenn diese Personen eine Umwandlung in eine aktive Mitgliedschaft anstreben – und zwar in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Höhe. Der Jahresbeitrag ist jährlich jeweils Anfang des Jahres in einem Betrag fällig. Die im Laufe der Saison beitretenden Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag. Umlagen sind innerhalb der von der Mitgliederversammlung bestimmten Frist fällig.

§7 Spielbetrieb

Der Spielbetrieb läuft ab:

1. Spielbetrieb von 7 – 21 Uhr bzw. während der Tageslichtzeiten, jedoch nicht vor der morgendlichen automatischen Platzbewässerung. Das Zeitfenster für die Türfreigabe durch die Alarmanlage im Tennisbereich ist zu beachten.

2. Die Platzbelegung erfolgt durch das Belegungssystem mit Schließtresor:

  • Kombiniertes Belegungssystem für 3 Plätze. Platz 2 und 3 können bis zu 7 Tagen im voraus, Platz 1 nur direkt belegt werden. Jedes Mitglied wird in die Benutzung des Belegungssystems eingewiesen.
  • Die Belegung eines Platzes erfolgt durch stecken des Schließtresors in die Vorbelegungstafel. Das Recht aus der Belegung erlischt 10 Minuten nach Beginn der reservierten Stunde. Die Belegung des Platzes mit nur einem Schließtresor gilt als unwiderrufliche Einladung an jedes Mitglied, für die betreffende Stunde Spielpartner zu sein. Jeder kann die Einladung dadurch annehmen, da? er seinen Schließtresor dazu steckt.
  • Bei Mißbrauch ist der Platzwart befugt, den Schließtresor einzuziehen.
  • Nur Mitglieder im Besitz des ihnen übergebenen Schließtresors sind berechtigt, die Tennisplätze zu benutzen. Eine Übertragung des Schließtresors ist untersagt. Mißbrauch führt zum Verlust der Spielberechtigung.
  • Die Überlassung des Schließtresors/Türschlüssels ist jeweils nur für die laufende Saison gültig und wird auf die nächstfolgende Saison übertragen, wenn alle Beiträge und Gebühren vor Spielbeginn der neuen Saison bezahlt wurden.

3. Vor Spielbeginn sind die Plätze bei Trockenheit gut zu bewässern. Nach Spielende sind die Plätze mit Schleppnetz abzuziehen. Die Plätze sind in einwandfreiem Zustand den nachfolgenden Spielern zu übergeben.

4. Vor Ende der reservierten Stunde darf ein weiterer Platz nicht belegt werden.

§8 Arbeitsstunden

Jedes erwachsene Mitglied ab 18 Jahren ist verpflichtet, Arbeitsstunden zur Pflege und Instandhaltung der Platzanlage während des laufenden Jahres abzuleisten. Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Teilnahme freigestellt. Die Anzahl der Arbeitsstunden wird spätestens vor Saisonbeginn ermittelt und bekanntgegeben, derzeit betragen sie 5 Stunden pro Jahr.

Die Verwaltung der Arbeitsstunden erfolgt durch den Abteilungsleiter aufgrund von Einsatzmeldungen der für die Durchführung der Arbeiten beauftragten Mitglieder.

Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird derzeit eine Gebühr von EUR 10,00/Std. erhoben.

Von den 5 Stunden dürfen max. 2 Stunden für Veranstaltungen der Germania verrechnet werden, die restlichen 3 Stunden sind auf der Tennisanlage zu leisten.

Befreit von diesen Arbeitsstunden sind die Mannschaftführer der gemeldeten Mannschaften, sowie die Vorstandsmitglieder der Tennisabteilung (Abteilungsleiter, stvtr. Abteilungsleiter, Sportwart und EDV Verantwortlicher).

Anhand eines Aushangs „Stundenkonto“ im Vorraum zum Tennistrakt kann sich jedes Mitglied jederzeit über sein persönliches Konto informieren.

Über die ordnungsgemäße Funktion dieses Systems berichtet der Abteilungsleiter.

§9 Haftung

Der Verein haftet nur für grobe Fahrlässigkeit, die den Mitgliedern des Vorstandes oder den Beauftragten und Bediensteten angelastet werden könnte. Der Ausschluß der fahrlässigen Haftung wird von allen Spielern ausdrücklich anerkannt.

Der Verein haftet nicht für körperliche und sachliche Schäden, die während eines Spiels auf allen Plätzen des Vereins entstehen.
Jeder Spieler haftet selbst für Schäden, die er durch sein Spiel und seinen Aufenthalt auf der Platzanlage dritten Personen zugefügt hat.

§10 Sondernutzung

Die Benutzung der weiteren Anlagen außerhalb der Spielfelder wird insoweit gestattet, als durch den Aufenthalt von Personen weder Nachbarn noch Bewohner des Grundstückes oder Vereinsmitglieder belästigt werden.

§11 Verstöße

Werden die vorstehenden Bestimmungen dieser Spiel- und Platzordnung nicht eingehalten, kann das Mitglied für Beschädigungen, ungebührliches Verhalten und Schäden, die Dritten entstehen, haftbar gemacht werden.

§12 Schließpflicht

Zum Auf- und Abschließen des Tennisbereiches innerhalb des Clubhauses erhält jedes Mitglied leihweise einen Türschlüssel, mit dem dieser Bereich, unter Beachtung des § 7.1, geschlossen werden kann.

Jugendliche (bis 18 Jahre) können mit ihrem Türschlüssel nur den Vorraum zum Tennistrakt und die Außentoilette betreten.

Das Clubhaus ist durch eine Alarmanlage gesichert und kann nur während der unter § 7.1 genannten Zeiten betreten werden. Außerhalb dieser Zeiten sorgt ein Schließdienst (wechselnde Mitglieder) für den ordnungsgemäßen sicherheifstechnischen Verschluß des Gebäudes.

Dem gewissenhaften Abschließen des Tennisbereiches – auch dem Verriegeln aller Fenster – ist größte Aufmerksamkeit zu widmen!

§13 Platzbelegung

In allen Zweifelsfällen hinsichtlich der Belegung und Benutzung der Plätze entscheidet das nächsterreichbare Mitglied des Vorstandes mit Wirkung für die Beteiligten.

§14 Abteilungsausschluß

Verstößt ein Mitglied trotz schriftlicher Verwarnung weiterhin gegen eine oder mehrere Paragraphen dieser Spiel- und Platzordnung, so entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes über dessen Ausschluß aus der Abteilung. Die gezahlten Beiträge für die laufende Saison werden nicht zurückgezahlt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Eine evtl. Wiederaufnahme des Mitgliedes in die Abteilung, nach erneuter Überprüfung der Umstände, ist frühestens in der darauffolgenden Saison möglich. Die in der Vorsaison gezahlten Beiträge werden nicht verrechnet.

Der Vorstand